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Ergänzung in der Schul- und Hausordnung bzgl. Hausaufgaben bei Krankheit einer Schülerin/eines Schülers

11. 10. 2024

Am 01.10.2024 wurde durch die Schulkonferenz der Elblandgrundschule eine Änderung in der Schul- und Hausordnung mit folgendem Ergänzung beschlossen:

8.5  Hausaufgaben bei Krankheit

 

Kranke Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern können sich bei den Mitschülerinnen und Mitschülern über die Unterrichtsinhalte informieren und müssen nach der Genesung in Absprache mit den Lehrkräften diese nacharbeiten. 

In der Klasse können Partnerschaften abgesprochen bzw. festgelegt werden, welches Kind Aufgaben und Arbeitsmaterialien zum kranken Kind bringen soll. Ob ein Kind während seiner Krankheit Aufgaben bearbeitet, entscheiden je nach Art und Dauer der Krankheit die Eltern. 

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer längerfristigen Erkrankung die Schule nicht besuchen können, haben Anspruch auf Hausunterricht. Dieser kann zu Hause, im Krankenhaus oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden (ab der 3. Woche bei Krankheit von mind. 6 Wochen / Antrag an Schulamt über Schulleitung / (VV-Kranke Schüler)).